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Die Vereinsgeschichte vom
TSV Doppeleiche Viöl e.V.

Satzung des Turn- und Sportvereins „Doppeleiche" für Viöl und Ackebroe von 1923

 

Satz 1 - Name und Sitz

 

Satz 2 - Ziele

Der Turn- und Sportverein „Doppeleiche" erstrebt das Ziel, die gesamte Dorfjugend zu sammeln und sie als seine Mitglieder körperlich und geistig zu ertüchtigen sowie sie zum Pflichtbewusstsein gegenüber der Dorfgemeinschaft zu erziehen.

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Satz 3 - Mittel zur Erreichung der Ziele

Als Mittel zur Erreichung dieser Ziele kommen in Betracht: volkstümliches Turnen und Spielen, Geräteturnen, Kleinkaliberscheibenschießen, gemeinsame Ausflüge, Veranstaltung von Unterhaltungsabenden, Pflege des deutschen Liedes.

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Satz 4 - Aufnahmebedingungen

Die Mitgliedschaft können alle Bewohner von Viöl und Ackebroe erwerben, sofern sie einen unbescholtenen Ruf haben. Der Antrag zur Aufnahme ist an den Vorstand zu richten, der darüber entscheidet. Ehrenmitglieder ernennt der Vorstand.

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Satz 5 - Verlust der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt:

  - durch Tod,  

  - durch Austritt,

durch Ausschließung, die gegen Mitglieder erfolgt, welche die bürgerlichen Ehrenrechte verlieren,      gegen das Ansehen des Vereins gröblich verstoßen, sich innerhalb des Vereins parteipolitisch      betätigen oder nach dreimaliger Aufforderung den Beitrag nicht zahlen. Die Ausschließung erfolgt      ohne weiteres.  Durch Austritt oder Ausschließung verliert das Mitglied alle Rechte an dem Vereinsvermögen. (Bei Abwesenheit ruht die Mitgliedschaft)

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Satz 6 - Mitgliederunterschied

Die Mitglieder scheiden sich in solche, die sich an Leibesübungen beteiligen (aktiv), und solche, die den Verein unterstützen und Gemeinschaft üben wollen (passiv).

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Satz 7 - Rechte und Pflichten der Mitglieder

Die in Satz 6 zuerst genannten Mitglieder haben allein das Recht, über Vereinsangelegenheiten zu beschließen. Es ist Pflicht sämtlicher Mitglieder, dem Vorstand treu zur Seite zu stehen.

 

Satz 8 - Eintrittsgeld und Beitrag

Jedes neu aufgenommene Mitglied zahlt ein Eintrittsgeld von 1 RM (Lehrlinge monatlich -,50 RM). Der Beitrag wird nach Bedarf festgesetzt und halbjährlich im Voraus erhoben (für innerhalb eines Halbjahres aufgenommene Mitglieder monatlich bis zum Halbjahresschluß).

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Satz 9 - Geschäftsführung

Die Geschäfte des Vereins führen:

   der Vorstand, der sich zusammensetzt aus: 1. und 2. Vorsitzenden, Schriftführer, Kassenwart

   und    Beisitzer, der engere Ausschuss, bestehend aus dem Vorstand und den Gruppenführern,

   die Generalversammlung.

 

Satz 10 - Der Vorstand

Der Vorstand wird auf zwei Jahre gewählt, und zwar in jeder Frühjahrsgeneralversammlung zur Hälfte. Die Gruppenführer werden jährlich gewählt.

 

Satz 11 - Versammlungen

Die Generalversammlung ist im März jeden Jahres einzuberufen.

Weitere Versammlungen setzt der Vorstand nach Bedarf fest.

Sämtliche Versammlungen sind beschlussfähig. Einfache Stimmenmehrheit entscheidet.

 

Satz 12 - Bekanntmachungen

Die Bekanntmachungen des Vereins geschehen durch: Rundschreiben, Aushängekasten oder durch die Husumer Nachrichten.

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Satz 13 - Vereinsordnung

Die Richtsätze für den Verein werden aus der Vorschrift der Deutschen Turnerschaft entnommen. Im Übrigen muß von jedem neuen Vorstand eine Vereinsordnung aufgestellt werden. Der Vorstand ist berechtigt, Mitglieder, die ihren Verpflichtungen dem Verein gegenüber nicht nachkommen, in Ordnungsstrafe zu nehmen.

 

Satz 14 - Archiv

Das Archiv des Vereins ist vom Schriftwart zu verwalten. Dieser hat den Verein betreffende Schriftstücke und Unterlagen zu ordnen, ein Verzeichnis über alles sonstige Vereinseigentum anzulegen und fortlaufend zu führen und die Vereinsgeschichte zu schreiben.

 

Satz 15 - Auflösung des Vereins

Der Verein kann nur aufgelöst werden, wenn es auf zwei Generalversammlungen, die ungefähr ein halbes Jahr auseinanderliegen müssen, beschlossen wird. Beschlossen werden kann es nur, wenn sich keine fünf Mitglieder finden, die für den Fortbestand des Vereins stimmen. Über das vorhandene Vermögen beschließt die letzte Generalversammlung.

Diese Satzung ist die allererste des TSV DE Viöl und wurde in der Generalversammlung am 9.5.1925 beschlossen.

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Satz 15 wurde angefügt durch Satzungsänderung, die am 27.11.1928 beschlossen wurde.

 

Zwischenzeitlich wurden natürlich diverse Satzungsänderungen beschlossen.

Die aktuelle Satzung kann beim Vorstand eingesehen werden.

Die Vereinssatzung

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Nach dem Gründungsprotokoll nannte sich unser Sportverein ab 05.05.1923Spiel- und Sportverein zu Ackebroe" (SSVA). In den Protokollen vom 01.03., 30.05. und 12.07.1924 heißt es „Sport- und Spielverein zu Viöl-Ackebroe" (SSVVA). Ganz am Ende des Protokolls vom 12.07.1924 heißt es wörtlich: „Als Abzeichen wurde Eichenkranz mit Namen vorgeschlagen. Als e.V. führt der Verein den Namen 'Nordmark', in 'Doppeleiche' umgeändert." Irgendwann zwischen der Vereinsgründung und dem 12.07.1924 muß sich der Verein den Namenszusatz „Nordmark" gegeben haben. Das ist jedoch nicht mehr genau nachzuvollziehen. „Nordmark" war eine andere geographische Bezeichnung für Schleswig-Holstein, das an den nördlichen Marken (Grenze zu Dänemark) lag. Weitere „Nordmarken" gibt es lt. Lexikon u.a. im nördlichen Bayern und in Sachsen, die früher einmal eigenständige Königreiche waren. Ältere Leser werden sich daran erinnern, dass das heutige schleswig-holsteinische Landestheater nach dem Krieg „Nordmark-Landestheater" hieß. Im Deutschen Gewerkschaftsbund und auch im Deutschen Jugendherbergswerk gibt es noch heute für den nördlichen Bereich der Bundesrepublik die Bezirksbezeichnung „Nordmark". Die Bedeutung des Wortes „Doppeleiche" bedarf der Erläuterung.  Am 24. März 1848 begann die „schleswig-holsteinische Erhebung". Sie nahm ihren Anfang in Kiel (Holstein) und endete 1850 mit einer Niederlage. Am 24. März 1898 wurden aus Anlaß der 50jährigen Wiederkehr des Aufstandes in vielen Orten der jetzt preußischen Provinz Schleswig-Holstein natürlich gewachsene Doppeleichen gepflanzt, so auch in Viöl vor dem Kirchspielskrug. Dort steht die Eiche nun schon seit mehr als 100 Jahren auf der vorhandenen Verkehrsinsel. Andere Vereine nahmen ebenfalls „Doppeleiche" in ihren Namen auf (z.B. „TSV Doppeleiche Jagel"). Auch einige Gastwirtschaften tragen diesen Namen, z.B. „Gastwirtschaft Zur Doppeleiche" in Behrendorf. Hier hat der Kriegerverein die heute noch dort stehende Doppeleiche gepflanzt.

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Drei Gemeinden in Schleswig-Holstein haben die Doppeleiche in ihrem Wappen (Rickert bei Rendsburg sowie Goltoft und Rabenkirchen-Faulück, beide in Angeln). Die Doppeleiche symbolisiert die Untrennbarkeit von Schleswig und Holstein. In der ursprünglich 7. und jetzt 3. Strophe des 1844 von Matthäus Chemnitz getexteten und von Karl Gottlieb Bellmann komponierten Schleswig-Holstein-Liedes, dessen Geburtsstunde das Sängerfest in Schleswig am 24.07.1844 war und welches später Landeshymne wurde, heißt es „Teures Land, du Doppeleiche, unter einer Krone Dach, ..." Die Folge eines Antrages unseres Sportvereines an die Schulgemeinde Viöl auf Überlassung des Sportplatzes war u.a., dass sich der Verein im Protokoll vom 16.08.1924 erstmals „Sport- und Turnverein Doppeleiche" nannte. Im Protokoll vom 09.09.1924 wurden die Wörter „Sport" und „Turn" umgekehrt, und der Verein bekam erstmals den auch heute noch geltenden Vereinsnamen „Turn- und Sportverein Doppeleiche Viöl". Nach 13jähriger Pause (1933 - 1946) nahm der Verein seinen Sportbetrieb im Mai 1946 wieder auf. Es ist davon auszugehen, daß der Verein sich bereits ab 1946 „TSV Viöl" (ohne Doppeleiche) nannte, auch wenn Irene Dieckhoff schreibt, daß im Herbst 1948 Erich Wobser und ein kleiner Rest der Handballmannschaft einen neuen Verein unter dem Namen „TSV Viöl" gründeten. Schon in Urkunden vom 1. Nachkriegssportfest am 22.09.1946 steht nur „TSV Viöl" (ohne Doppeleiche). Irene Dieckhoff schreibt an anderer Stelle ihrer Arbeit, daß 1953 auf Antrag und Wunsch von Julius Burmeister der Verein wieder den Namen „TSV Doppeleiche Viöl" erhielt (seit dem 28.08.1962 als eingetragener Verein mit dem Zusatz „e.V.").

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